Beim Einschreiben Einwurf dokumentiert die Deutsche Post, dass die Sendung in den Briefkasten oder das Postfach des Empfängers eingeworfen wurde. Der Aufpreis beträgt 2,35 Euro zum Briefporto, die Haftung ist auf 20 Euro begrenzt. Eine Unterschrift wird dabei nicht eingeholt — das ist der entscheidende Unterschied zu den anderen Varianten.
Das Wichtigste in Kürze
- Aufpreis: 2,35 € zusätzlich zum Porto
- Standardbrief mit Einwurf-Einschreiben: 3,30 € gesamt
- Haftung bei Verlust oder Beschädigung: höchstens 20 €
- Zustellung in der Regel am nächsten Werktag
- Keine Unterschrift, dafür kein Fehlversuch bei Abwesenheit
- Einzige Einschreiben-Variante, die vom Lagerservice nicht ausgeschlossen ist
Einschreiben wählen
Format und Nachweis wählen, der Gesamtpreis rechnet sich mit.
Quelle: Deutsche Post AG: Leistungen und Preise, Stand 01.07.2026 · Stand: 1. Juli 2026
Was kostet ein Einschreiben Einwurf?
Der Aufpreis von 2,35 Euro kommt auf das jeweilige Beförderungsentgelt. Was Sie zahlen, hängt deshalb vom Format ab.
| Format | Porto | Aufpreis | Gesamt |
|---|---|---|---|
| Standardbrief | 0,95 € | + 2,35 € | 3,30 € |
| Kompaktbrief | 1,10 € | + 2,35 € | 3,45 € |
| Großbrief | 1,80 € | + 2,35 € | 4,15 € |
| Maxibrief | 2,90 € | + 2,35 € | 5,25 € |
| Kein Anscheinsbeweis für den Zugang beim Scan-Verfahren, festgestellter Ablauf der Zustellung, Zeitpunkt der Belegerstellung, offengelassene Frage zum Peel-off-Label-Verfahren, Beweislast beim Zugang | Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.05.2026, Az. 2 AZR 184/25, ECLI:DE:BAG:2026:070526.U.2AZR184.25.0 (bundesarbeitsgericht.de) | 31.08.2026 | |
| Anscheinsbeweis beim Peel-off-Label-Verfahren | BGH, Urteil vom 11.05.2023, Az. V ZR 203/22, und BGH, Urteil vom 27.09.2016, Az. II ZR 299/15, zitiert nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts | 31.08.2026 | |
| Kein Anscheinsbeweis allein aus Einlieferungsbeleg und Sendungsverfolgung | BAG, Urteil vom 30.01.2025, Az. 2 AZR 68/24, zitiert nach der Entscheidung 2 AZR 184/25 | 31.08.2026 |
Ins Ausland gibt es diese Variante nicht. Für internationale Sendungen bleibt nur das Einschreiben mit Unterschrift für 3,70 Euro Aufpreis.
Was wird beim Einwurf genau dokumentiert?
Die Deutsche Post hält fest, dass die Sendung in den Briefkasten oder das Postfach des Empfängers eingeworfen wurde. Zwei weitere Fälle gelten dabei ausdrücklich als erledigt: die Übergabe an den Empfänger selbst oder an eine Ersatzperson sowie die Ablage an einem Ort, den der Empfänger vereinbart hat — etwa ein festgelegter Ablageort oder ein Nachbar.
Der Nachweis ist damit ortsbezogen, nicht personenbezogen. Er belegt, dass die Sendung angekommen ist, nicht wer sie in die Hand genommen hat. Wer eine Unterschrift braucht, ist beim Übergabe-Einschreiben richtig, das 30 Cent mehr kostet.
Der Aufpreis ist fix, das Porto darunter nicht. Welches Format Ihre Sendung erreicht und was sie damit insgesamt kostet, rechnet der Portorechner aus Maßen und Gewicht aus.
Wo endet die Haftung?
Bei Verlust oder Beschädigung haftet die Deutsche Post beim Einwurf-Einschreiben mit höchstens 20 Euro. Das sind 5 Euro weniger als beim Einschreiben mit Unterschrift.
Diese Grenze hat nichts mit dem Wert des Inhalts zu tun, sondern ist ein fester Betrag. Wer Gegenstände von Wert verschickt, braucht die Zusatzleistung Wert, die nur zusammen mit dem Einschreiben mit Unterschrift buchbar ist. Was dort zulässig ist und was es kostet, steht unter Wertbrief.
Einwurf oder Übergabe: 30 Cent Unterschied
Zwischen den beiden Varianten liegen 30 Cent. Dafür bekommen Sie zwei Dinge, und Sie geben eines auf.
| Einwurf | Übergabe | |
|---|---|---|
| Aufpreis | 2,35 € | 2,65 € |
| Nachweis | Einwurf dokumentiert | Unterschrift des Empfängers |
| Haftung | 20 € | 25 € |
| Bei Abwesenheit | wird eingeworfen | Hinterlegung in der Filiale |
| Ins Ausland | nicht verfügbar | 3,70 € Aufpreis |
Der letzte Punkt wird oft übersehen und ist in der Praxis der wichtigste: Ein Einwurf-Einschreiben kommt an, auch wenn niemand zu Hause ist. Beim Übergabe-Einschreiben entsteht ein Fehlversuch, die Sendung wandert in die Filiale, und der Empfänger muss sie abholen. Wenn er das nicht tut, gibt es keinen Nachweis.
Was gilt bei Urlaub und Postfach?
Hier hat das Einwurf-Einschreiben eine Sonderstellung. Der Lagerservice der Deutschen Post bei vorübergehender Abwesenheit schließt Briefsendungen mit der Zusatzleistung Einschreiben aus — ausgenommen ist allein das Einwurf-Einschreiben. Wer also während der Lagerung eine nachweisbare Sendung zustellen lassen will, kommt nur mit dieser Variante durch.
Bei Postfachinhabern gilt umgekehrt: Einschreiben werden nicht ins Fach gelegt, sondern am Schalter hinterlegt. Für das Einwurf-Einschreiben nennt die Deutsche Post das Postfach dagegen ausdrücklich als möglichen Zustellort.
Gilt der Einwurf auch für Postkarten?
Ja. Die Deutsche Post nennt für das Einwurf-Einschreiben ausdrücklich drei Sendungsarten: den Brief, die Postkarte und die Blindensendung. Eine Postkarte mit Zustellnachweis ist damit möglich und kostet 0,95 Euro Porto plus 2,35 Euro Aufpreis, zusammen 3,30 Euro.
Besonders günstig wird es bei Blindensendungen. Sie sind national wie international portofrei, Zusatzleistungen lassen sich aber dazubuchen. Ein Einwurf-Einschreiben für eine Blindensendung kostet deshalb nur den Aufpreis von 2,35 Euro. Ausgenommen davon ist allein die Variante Blindensendung Schwer ab 1.000 Gramm, bei der keine Zusatzleistungen möglich sind.
Wie verfolge ich die Sendung?
Für alle Einschreiben-Varianten einschließlich Einwurf stellt die Deutsche Post einen detaillierten Sendungsverlauf bereit, von der Annahme in der Filiale bis zur nachweislichen Zustellung. Das ist mehr als die Basis-Sendungsverfolgung für gewöhnliche Briefe, die nur die Bearbeitung im Start- und Zielbriefzentrum dokumentiert.
Wenn Sie ohnehin gerade rechnen: Welches Format Ihr Brief ist, entscheidet über den Grundbetrag. Die Grenzwerte stehen unter Großbrief Maße.
Welchen Beweiswert hat das Einwurf-Einschreiben?
Das Einwurf-Einschreiben dokumentiert den Einwurf. Ob dieses Dokument vor Gericht als Nachweis des Zugangs trägt, ist eine andere Frage — und sie wurde 2026 anders beantwortet als in den Jahren zuvor.
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 7. Mai 2026 entschieden (Az. 2 AZR 184/25), dass beim heutigen Scan-Verfahren der Deutschen Post kein Anscheinsbeweis für den Zugang angenommen werden kann. Der Grund liegt im Ablauf selbst, den das Gericht so festgestellt hat: Der Zusteller scannt am Briefkasten die Einlieferungsnummer, unterschreibt auf dem Eingabefeld des Scanners und beendet den Vorgang — und wirft den Brief erst danach ein.
Damit entsteht der Auslieferungsbeleg zu einem Zeitpunkt, zu dem der Zugang noch nicht stattgefunden hat. Das Gericht formuliert es so, dass der Beleg zumindest für einige Augenblicke objektiv unwahr sei, und dass damit der Anknüpfungspunkt für einen Anscheinsbeweis entfalle — die wahrheitsgemäße Bestätigung einer bereits erfolgten Zustellung.
Was vorher galt
Der Bundesgerichtshof hatte für ein älteres Verfahren einen Anscheinsbeweis angenommen: Beim sogenannten Peel-off-Label-Verfahren zog der Zusteller unmittelbar vor dem Einwurf ein Abziehetikett von der Sendung und klebte es auf den Auslieferungsbeleg, den er anschließend mit Unterschrift und Datum bestätigte (BGH 11. Mai 2023 – V ZR 203/22; BGH 27. September 2016 – II ZR 299/15). Dieses Verfahren wendet die Deutsche Post nach den Feststellungen des Gerichts heute nicht mehr an.
Ebenfalls entschieden ist, dass Einlieferungsbeleg und Sendungsverfolgung allein keinen Anscheinsbeweis begründen (BAG 30. Januar 2025 – 2 AZR 68/24).
Was offen bleibt
Das Bundesarbeitsgericht hat ausdrücklich offengelassen, ob es der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Peel-off-Label-Verfahren folgen würde. Entschieden ist nur der Fall des heutigen Scan-Verfahrens.
Diese Seite gibt die Rechtslage mit Fundstelle wieder und wendet sie nicht auf Ihren Fall an. Wer den Zugang einer fristgebundenen Erklärung nachweisen muss, sollte anwaltlichen Rat einholen. Die Beweislast trägt nach den vom Gericht genannten Grundsätzen, wer sich auf den Zugang beruft.
Die Entscheidung im Einzelnen, einschließlich des festgestellten Zustellablaufs und der zitierten Vorgängerurteile, steht unter Anscheinsbeweis beim Einwurf-Einschreiben.
Sachlich festhalten lässt sich, was die einzelnen Varianten dokumentieren: Das Einwurf-Einschreiben belegt den Einwurf, das Übergabe-Einschreiben eine Quittung durch den Empfänger oder eine empfangsberechtigte Person, und der Rückschein liefert diese Quittung zusätzlich als Beleg an den Absender zurück.
Was passiert bei zu niedriger Frankierung?
Der Aufpreis für das Einschreiben Einwurf ändert nichts daran, dass das Grundporto stimmen muss. Ist die Sendung unterfrankiert, kann die Deutsche Post die Annahme verweigern oder ein Nachentgelt erheben, das aus dem fehlenden Porto und einem Einziehungsentgelt besteht. Dieses beträgt 0,70 Euro bei Standard- und Kompaktbrief und 2,00 Euro bei Groß- und Maxibrief. Zahlt der Empfänger nicht, bleibt der Absender zur Zahlung verpflichtet.
Häufige Fragen zum Einschreiben Einwurf
Was kostet ein Einwurf-Einschreiben?
2,35 Euro Aufpreis zum Porto. Bei einem Standardbrief sind das 3,30 Euro, bei einem Großbrief 4,15 Euro.
Bekomme ich eine Unterschrift?
Nein. Dokumentiert wird der Einwurf, nicht die Person. Für eine Unterschrift brauchen Sie das Einschreiben mit Übergabe für 2,65 Euro Aufpreis.
Was passiert, wenn niemand zu Hause ist?
Die Sendung wird trotzdem eingeworfen. Anders als beim Übergabe-Einschreiben entsteht kein Fehlversuch und keine Hinterlegung in der Filiale.
Gibt es das Einwurf-Einschreiben auch ins Ausland?
Nein. Die Deutsche Post führt diese Variante nur national. Für Auslandssendungen bleibt das Einschreiben mit Unterschrift.
Wie hoch ist die Haftung?
Bei Verlust oder Beschädigung höchstens 20 Euro. Das ist die niedrigste Grenze aller Einschreiben-Varianten.
Gilt das Einwurf-Einschreiben vor Gericht als Zugangsnachweis?
Das Bundesarbeitsgericht hat am 7. Mai 2026 entschieden (Az. 2 AZR 184/25), dass beim heutigen Scan-Verfahren kein Anscheinsbeweis für den Zugang besteht. Ob das Gericht beim früheren Peel-off-Label-Verfahren anders entscheiden würde, hat es offengelassen.
Kann ich es mit einem Rückschein kombinieren?
Nein. Der Rückschein ist nur zusammen mit dem Einschreiben mit Übergabe buchbar, weil er die Unterschrift des Empfängers dokumentiert.
Quellen
| Angabe | Quelle | Abgerufen |
|---|---|---|
| Entgelt und Haftungsgrenze Einschreiben Einwurf, dokumentierte Zustellwege, Portosätze aller Briefformate, Zustellzeiten, Sendungsverfolgung bei Einschreiben, Ausnahme vom Ausschluss beim Lagerservice, Hinterlegung von Einschreiben am Schalter, Rückschein nur mit Einschreiben, Geltung für Brief, Postkarte und Blindensendung, Portofreiheit und Zusatzleistungen bei Blindensendungen | Deutsche Post AG: Leistungen und Preise, Stand 01.07.2026 (PDF, dhl.de) | 31.08.2026 |
