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Warensendung Porto: 2,70 € und was hinein darf

Lesezeit: 6 Minuten · Stand: 31. August 2026

Das Warensendung Porto beträgt bei der Deutschen Post 2,70 Euro bis 1.000 Gramm. Für 1.000 bis 2.000 Gramm kommen 0,85 Euro hinzu. Die Höchstmaße entsprechen dem Maxibrief: 353 × 250 × 50 Millimeter. Erlaubt sind Bücher, Güter und Waren — adressierte schriftliche Mitteilungen sind ausgeschlossen.

Das Wichtigste in Kürze

  • 2,70 € bis 1.000 g, plus 0,85 € bis 2.000 g
  • Höchstmaße 353 × 250 × 50 mm, Mindestmaße 100 × 70 mm
  • Vermerk „Warensendung“ muss oberhalb der Anschrift stehen
  • Keine adressierten schriftlichen Mitteilungen
  • Die Post darf die Sendung zur Prüfung öffnen
  • Zustellung erst am vierten Werktag nach Einlieferung

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Masse, Gewicht und Zusatzleistung eingeben.

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Quelle: Deutsche Post AG: Leistungen und Preise, Stand 01.07.2026 · Stand: 1. Juli 2026

Was kostet eine Warensendung?

Gewicht Preis Höchstmaße
bis 1.000 g 2,70 € 353 × 250 × 50 mm
1.000 bis 2.000 g 3,55 € 353 × 250 × 50 mm

Der Zuschlag von 0,85 Euro für die zweite Gewichtsstufe ist der einzige Aufschlag. Eine internationale Warensendung führt die Deutsche Post im Einzeltarif nicht; für Waren ins Ausland brauchen Sie ein Päckchen oder Paket.

Warensendung Porto im Vergleich zum Maxibrief

Beide Formate teilen dieselben Höchstmaße. Der Unterschied liegt im Preis, im zulässigen Inhalt und in der Laufzeit.

Warensendung Maxibrief
Preis bis 1.000 g 2,70 € 2,90 €
bis 2.000 g 3,55 € 5,10 €
Höchstmaße 353 × 250 × 50 mm 353 × 250 × 50 mm
Briefe erlaubt nein ja
Zustellung vierter Werktag übernächster Werktag
Öffnung zur Prüfung zulässig nein

Bei 1.000 Gramm liegen 20 Cent zwischen beiden. Bei 2.000 Gramm sind es 1,55 Euro, weil der Maxibrief dort das zusätzliche Entgelt von 2,20 Euro auslöst. Wer keine Eile hat und nur Waren verschickt, fährt mit der Warensendung günstiger. Die Formatgrenzen erklärt Großbrief Maße.

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Was darf in eine Warensendung?

Zugelassen sind Bücher, Güter und Waren. Ausgeschlossen sind adressierte schriftliche Mitteilungen, also gewöhnliche Briefe. Das ist die Trennlinie: Die Warensendung ist für den Gegenstand da, nicht für die Nachricht.

Warenbegleitende Unterlagen dürfen mit, etwa eine Rechnung, ein Lieferschein oder ein Rückantwortumschlag. Ein persönlicher Brief an den Empfänger darf es nicht sein.

Die Deutsche Post darf Warensendungen zur Prüfung der tariflichen Voraussetzungen öffnen, auch wenn sie verschlossen eingeliefert wurden. Wer die Bedingungen nicht einhält, riskiert also nicht nur ein Nachentgelt, sondern auch eine geöffnete Sendung.

Wie beschrifte ich eine Warensendung?

Oberhalb der Anschrift muss der Vermerk „Warensendung“ stehen. Ohne ihn wird die Sendung als gewöhnlicher Brief behandelt und nach dem Briefporto bewertet — bei einem Inhalt bis 1.000 Gramm also als Maxibrief.

Verschlossen einliefern ist erlaubt. Die Mindestmaße betragen 100 × 70 Millimeter, die Höchstmaße 353 × 250 × 50 Millimeter.

Warum dauert die Zustellung länger?

Die Deutsche Post stellt Warensendungen in der Regel erst am vierten Werktag nach der Einlieferung zu. Zum Vergleich: Ein normaler Brief kommt in der Regel am übernächsten Werktag an, ein Einschreiben am nächsten.

Der günstigere Preis wird also mit Zeit bezahlt. Wer eine Ware zu einem festen Termin braucht, sollte das einrechnen oder auf den Maxibrief ausweichen.

Was ist mit Büchern?

Bücher fallen ausdrücklich unter die zulässigen Inhalte der Warensendung. Ein eigenes Produkt „Büchersendung“ führt die Deutsche Post im aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis nicht mehr als separaten Einzeltarif — für Bücher ist die Warensendung der vorgesehene Weg. Mehr dazu unter Büchersendung.

Was passiert bei falscher Frankierung?

Für die Warensendung gilt dasselbe Einziehungsentgelt wie für Groß- und Maxibrief: 2,00 Euro zusätzlich zum fehlenden Porto. Bei bewusst ungültiger oder manipulierter Frankierung werden 50 Euro erhoben. Details unter Nachentgelt.

Zusatzleistungen lassen sich hinzubuchen. Ein Einschreiben kostet auch bei der Warensendung 2,65 Euro Aufpreis, das Einwurf-Einschreiben 2,35 Euro. Welche Variante was belegt, steht unter Einschreiben.

Warensendung Porto sparen: wann sich der Wechsel lohnt

Drei Fälle entscheiden darüber, ob die Warensendung der günstigere Weg ist.

Leichte Ware ohne Eile. Bis 1.000 Gramm sparen Sie 20 Cent gegenüber dem Maxibrief und zahlen dafür mit zwei zusätzlichen Werktagen Laufzeit. Bei einer einzelnen Sendung ist das selten den Unterschied wert, bei zwanzig Sendungen im Monat schon.

Schwere Ware. Zwischen 1.000 und 2.000 Gramm wird der Abstand deutlich: 3,55 Euro gegenüber 5,10 Euro beim Maxibrief mit zusätzlichem Entgelt. Das sind 1,55 Euro je Sendung.

Sehr schwere oder dicke Ware. Über 2.000 Gramm oder über 50 Millimeter Höhe endet der Briefbereich. Dann bleibt nur das Päckchen, das national ab 4,19 Euro beginnt und dafür eine Sendungsverfolgung mitbringt.

Ab 2027 verschiebt sich diese Rechnung. Der Großbrief steigt auf 1.000 Gramm und 30 Millimeter Höhe, der Maxibrief mit zusätzlichem Entgelt entfällt. Die Warensendung behält ihre 50 Millimeter und bleibt damit das einzige Briefprodukt für dickere Sendungen.

Häufige Fragen zum Warensendung Porto

Was kostet eine Warensendung?

2,70 Euro bis 1.000 Gramm. Für 1.000 bis 2.000 Gramm kommen 0,85 Euro hinzu, zusammen 3,55 Euro.

Was darf in eine Warensendung?

Bücher, Güter und Waren. Adressierte schriftliche Mitteilungen sind ausgeschlossen. Warenbegleitende Unterlagen wie Rechnung oder Lieferschein dürfen mit.

Muss ich etwas auf den Umschlag schreiben?

Ja. Oberhalb der Anschrift muss der Vermerk „Warensendung“ stehen.

Wie lange dauert eine Warensendung?

In der Regel bis zum vierten Werktag nach der Einlieferung. Das ist deutlich länger als beim Brief.

Darf die Post meine Warensendung öffnen?

Ja. Zur Prüfung der tariflichen Voraussetzungen darf die Deutsche Post Warensendungen öffnen, auch wenn sie verschlossen eingeliefert wurden.

Warensendung oder Maxibrief?

Bis 1.000 Gramm sind es 20 Cent Unterschied, bis 2.000 Gramm 1,55 Euro. Die Warensendung ist günstiger, dauert aber länger und nimmt keine Briefe auf.

Quellen

Angabe Quelle Abgerufen
Preis und Gewichtszuschlag der Warensendung, Höchst- und Mindestmaße, zulässige und ausgeschlossene Inhalte, Vermerk oberhalb der Anschrift, Öffnungsrecht zur Prüfung, Zustellung am vierten Werktag, Portosätze und zusätzliches Entgelt beim Maxibrief, Einziehungsentgelte, Entgelte für Einschreiben und Einschreiben Einwurf Deutsche Post AG: Leistungen und Preise, Stand 01.07.2026 (PDF, dhl.de) 31.08.2026