Das Nachentgelt der Deutschen Post setzt sich aus zwei Teilen zusammen: dem fehlenden Porto und einem Einziehungsentgelt. Letzteres beträgt 0,70 Euro bei Postkarte, Standard- und Kompaktbrief sowie 2,00 Euro bei Groß- und Maxibrief und bei der Warensendung. Bei bewusst ungültiger oder manipulierter Frankierung werden 50 Euro fällig.
Das Wichtigste in Kürze
- Nachentgelt = fehlendes Porto plus Einziehungsentgelt
- 0,70 € bei Postkarte, Standard- und Kompaktbrief
- 2,00 € bei Groß- und Maxibrief sowie Warensendung
- 50,00 € bei bewusst ungültiger, gefälschter oder manipulierter Frankierung
- Der Empfänger kann zahlen, verpflichtet bleibt aber der Absender
- Bei Päckchen und Paketen gelten 2,00 € beziehungsweise 20,00 €
Wann fällt ein Nachentgelt an?
Ist eine Sendung nicht oder nicht vollständig frankiert, hat die Deutsche Post drei Möglichkeiten. Sie kann die Annahme verweigern. Sie kann die Sendung mit der Aufforderung zur korrekten Frankierung an den Absender zurückgeben oder zur Abholung bereithalten.
Oder — und das ist der Regelfall, wenn betriebliche Gründe dagegenstehen — sie leitet die Sendung ohne Benachrichtigung des Absenders an den Empfänger weiter und erhebt ein Nachentgelt.
Wie hoch ist das Einziehungsentgelt?
| Sendung | National | International |
|---|---|---|
| Postkarte, Standard-, Kompaktbrief | + 0,70 € | + 0,70 € |
| Groß- und Maxibrief | + 2,00 € | + 2,00 € |
| Warensendung | + 2,00 € | + 2,00 € |
| bei manipulierter Frankierung | + 50,00 € | + 50,00 € |
Dazu kommt in jedem Fall das fehlende Porto. Wer einen Großbrief mit Standardbrief-Marke frankiert, zahlt also 0,85 Euro Differenz plus 2,00 Euro Einziehungsentgelt, zusammen 2,85 Euro — mehr als das Porto selbst.
Wer muss das Nachentgelt zahlen?
Der Empfänger kann das Nachentgelt für den Absender bezahlen. Tut er das nicht, bleibt der Absender zur Zahlung verpflichtet. Die Forderung verschwindet also nicht, wenn der Empfänger die Annahme verweigert.
Bei bewusst ungültiger, gefälschter oder manipulierter Frankierung, oder wenn der Absender das Entgelt nachweislich nicht oder nicht vollständig entrichten will, wird zusätzlich zum fälligen Entgelt der erhöhte Betrag von 50 Euro erhoben. Die Deutsche Post bezeichnet ihn als pauschalierten Schadenersatz. Dem Absender bleibt ausdrücklich das Recht vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
Was gilt bei Päckchen und Paketen?
Für DHL Päckchen und Pakete gilt dieselbe Systematik mit anderen Beträgen. Bei nicht vollständiger Frankierung fallen 2,00 Euro je Einzelsendung an, national wie international.
Bei fehlender, ungültiger, gefälschter oder manipulierter Päckchenfrankierung oder DHL Paketmarke werden 20,00 Euro erhoben. Anders als beim Brief sind hier ausdrücklich die Absender zur Zahlung verpflichtet; die Empfänger können das Entgelt bei der Beförderung stattdessen übernehmen.
Wie vermeide ich ein Nachentgelt?
Die häufigste Ursache ist nicht das Gewicht, sondern das Format. Eine Sendung muss alle Grenzwerte gleichzeitig einhalten, und in der Praxis reißt meist die Höhe: Die zwei Zentimeter beim Großbrief gelten am gefüllten Umschlag, nicht am leeren. Wie die Grenzen genau verlaufen, steht unter Großbrief Maße.
Drei weitere Stolpersteine sind seltener, kosten aber genauso:
Das Seitenverhältnis. Bei Standard- und Kompaktbrief muss die Länge mindestens das 1,4-Fache der Breite betragen. Quadratische Umschläge fallen damit heraus und gelten als Groß- oder Maxibrief.
Die Automationsfähigkeit. Postkarten und Standardbriefe müssen maschinell verarbeitbar sein: weiß oder in einfarbigen Pastelltönen, mit freier Codierzone von 150 × 15 Millimetern und ohne harte Beilagen. Wer das nicht erfüllt, zahlt das Entgelt des nächsthöheren Basisformats.
Gemischte Frankierarten. Klassische Briefmarken und Internetmarken dürfen nicht kombiniert werden, um den Portowert zu erreichen. Mehr dazu unter Briefmarken Gültigkeit.
Wie prüfe ich vorher?
Am zuverlässigsten mit Zollstock und Küchenwaage. Die Deutsche Post verkauft dafür auch eine Briefschablone mit Schlitzen für die zulässigen Höhen: Brief auflegen, durchschieben, Format ablesen.
Wer den Umschlag schon vor sich hat, kommt schneller über den Portorechner zum Ergebnis. Er prüft alle vier Werte gleichzeitig und nennt das kleinste zulässige Format samt Preis.
Nachentgelt beim Empfang: was Sie tun können
Kommt eine Sendung mit Nachentgelt bei Ihnen an, sind Sie nicht der Schuldner. Die Deutsche Post erhebt den Betrag beim Empfänger nur, weil dieser erreichbar ist — zahlungspflichtig bleibt der Absender, wenn Sie nicht zahlen.
Geschäftskunden können solche Beträge über das Sammelabrechnungsverfahren POSTCARD eSAV oder die klassische POSTCARD begleichen, statt jedes Mal einzeln an der Tür zu bezahlen. Für Privatempfänger bleibt es beim Einzelfall.
Praktisch heißt das: Wer regelmäßig unterfrankierte Post bekommt, sollte den Absender darauf hinweisen. Bei einem Großbrief mit Standardbrief-Marke summieren sich 0,85 Euro fehlendes Porto und 2,00 Euro Einziehungsentgelt auf 2,85 Euro — pro Sendung mehr als das eigentliche Porto von 1,80 Euro.
Häufige Fragen zum Nachentgelt
Was passiert, wenn ich zu wenig Porto draufklebe?
Die Deutsche Post kann die Annahme verweigern, die Sendung zurückgeben oder sie zustellen und ein Nachentgelt erheben. Es besteht aus dem fehlenden Porto und einem Einziehungsentgelt.
Wie hoch ist das Nachentgelt?
Das Einziehungsentgelt beträgt 0,70 Euro bei Postkarte, Standard- und Kompaktbrief sowie 2,00 Euro bei Groß- und Maxibrief und Warensendung. Dazu kommt das fehlende Porto.
Muss der Empfänger zahlen?
Er kann. Zahlt er nicht, bleibt der Absender zur Zahlung verpflichtet.
Was kostet eine gefälschte Briefmarke?
Bei bewusst ungültiger, gefälschter oder manipulierter Frankierung werden 50 Euro als pauschalierter Schadenersatz erhoben, zusätzlich zum fälligen Entgelt.
Gilt das auch für Pakete?
Ja, mit anderen Beträgen: 2,00 Euro bei unvollständiger Frankierung und 20,00 Euro bei fehlender, ungültiger oder manipulierter Paketmarke.
Kann ich mich gegen ein Nachentgelt wehren?
Beim erhöhten Einziehungsentgelt behält sich die Deutsche Post den pauschalierten Schadenersatz vor, räumt dem Absender aber ausdrücklich das Recht ein, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
Quellen
| Angabe | Quelle | Abgerufen |
|---|---|---|
| Einziehungsentgelte für Brief, Warensendung, Päckchen und Paket, erhöhtes Einziehungsentgelt und pauschalierter Schadenersatz, Zahlungspflicht von Absender und Empfänger, Vorgehen bei unvollständiger Frankierung, Anforderungen an die Automationsfähigkeit, Seitenverhältnis, Höchstmaße der Briefformate, Briefschablone | Deutsche Post AG: Leistungen und Preise, Stand 01.07.2026 (PDF, dhl.de) | 31.08.2026 |
| Verbot der Mischung verschiedener Frankierarten | Deutsche Post AG: Tipps zur richtigen Frankierung (deutschepost.de) | 31.08.2026 |