Die Zollfreigrenze von 150 Euro ist zum 1. Juli 2026 vollständig entfallen. An ihre Stelle tritt ein pauschaler Zoll von 3 Euro je Warenkategorie in einer Sendung. Die Einfuhrumsatzsteuer von 19 beziehungsweise 7 Prozent bleibt unverändert bestehen und fällt wie bisher ab dem ersten Euro an. Grundlage ist die Verordnung (EU) 2026/382 des Rates vom 11. Februar 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- 150-Euro-Zollfreigrenze: entfallen seit 1. Juli 2026
- Neu: 3 Euro Pauschalzoll je Warenkategorie, nicht je Paket
- Einfuhrumsatzsteuer 19 oder 7 Prozent bleibt, ab dem ersten Euro
- Ab 150 Euro Warenwert gilt weiterhin der tarifliche Zollsatz
- Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Einfuhr, nicht der Bestellung
- Eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr ist spätestens ab November 2026 vorgesehen
Was hat sich an der Zollfreigrenze geändert?
Bis Ende Juni 2026 konnten Warensendungen aus Nicht-EU-Staaten mit einem Wert unter 150 Euro zollfrei eingeführt werden. Der ECOFIN-Rat hat die Abschaffung dieser Grenze am 12. Dezember 2025 beschlossen, die Verordnung gilt seit dem 1. Juli 2026.
Wichtig ist die Unterscheidung: Es handelt sich nicht um eine ersatzlose Streichung, sondern um einen Wechsel des Systems. Statt einer Freigrenze gibt es einen festen kleinen Betrag.
| Warenwert | bis 30.06.2026 | seit 01.07.2026 |
|---|---|---|
| bis 150 € | zollfrei, Einfuhrumsatzsteuer fällig | 3 € je Warenkategorie plus Einfuhrumsatzsteuer |
| über 150 € | tariflicher Zollsatz plus Steuer | unverändert |
Wie wird der Pauschalzoll berechnet?
Der Betrag gilt pro Warenkategorie, also je angemeldeter Position der Zollanmeldung — nicht je Sendung und nicht je Stück. Der Zoll erklärt es an einem Beispiel: Finden sich in einer Sendung zehn Paar Socken, wird einmalig 3 Euro erhoben. Enthält die Sendung dagegen zehn Paar Socken, zwei Kabelbinder und vier Hosen, sind es 9 Euro.
| Sendungsinhalt | Kategorien | Pauschalzoll |
|---|---|---|
| 10 Paar Socken | 1 | 3 € |
| 10 Paar Socken, 2 Kabelbinder, 4 Hosen | 3 | 9 € |
| 1 Ladekabel | 1 | 3 € |
Der Pauschalzoll gilt in zwei Fällen: wenn die Einfuhr über das Import-One-Stop-Shop-Verfahren von der Mehrwertsteuer befreit ist, oder wenn es sich um eine Postsendung handelt. Für alle übrigen Sendungen bis 150 Euro wird der Zoll nach dem Regelzollsatz erhoben.
Was kostet eine Bestellung dann wirklich?
Drei Posten kommen zusammen, und der dritte überrascht am häufigsten.
Erstens der Pauschalzoll von 3 Euro je Kategorie. Zweitens die Einfuhrumsatzsteuer von 19 Prozent, bei ermäßigten Waren 7 Prozent. Drittens erheben Kurier- und Paketdienste in der Regel eine eigene Servicepauschale für die Zollanmeldung. Deren Höhe legt der jeweilige Dienstleister fest, sie ist keine staatliche Abgabe.
Bei einer Bestellung über 7 Euro mit einer Warenkategorie ergeben sich damit 3 Euro Pauschalzoll und 1,33 Euro Einfuhrumsatzsteuer — zusammen mehr als der Warenwert selbst, noch bevor die Servicepauschale dazukommt.
Wer die Servicepauschale vermeiden will, kann die Sendung selbst anmelden. Sie wird dann nicht zugestellt, sondern muss beim Zollamt abgeholt werden.
Gilt das auch für Bestellungen von vorher?
Ja, sofern die Ware erst nach dem Stichtag eingeführt wurde. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Einfuhr, nicht der Zeitpunkt der Bestellung. Auch Bestellungen, die vor dem 1. Juli 2026 aufgegeben wurden, können betroffen sein.
Was ändert sich ab November 2026?
Die pauschale Zollabgabe ist nicht mit einer Bearbeitungsgebühr zu verwechseln, der sogenannten Handling Fee. Diese ist als weiterer Bestandteil der EU-Zollreform spätestens ab November 2026 vorgesehen und käme zusätzlich zum Pauschalzoll.
Sobald dazu belastbare Zahlen aus einer Primärquelle vorliegen, steht die Höhe an dieser Stelle. Bis dahin gilt: angekündigt ja, beziffert nein.
Was gilt beim Versand ins Ausland?
Umgekehrt, also beim Versand aus Deutschland hinaus, gilt eine Regel, die viele nicht kennen: In Briefen International sind ausschließlich Dokumente zulässig. Gemeint sind schriftliche, gezeichnete, gedruckte oder digitale Mitteilungen. Waren gehören ins Päckchen oder Paket, auch wenn sie leicht sind und in einen Umschlag passen würden.
| Format | Höchstmaße | Gewicht | International |
|---|---|---|---|
| Postkarte | 235 × 125 mm | — | 1,25 € |
| Standardbrief | 235 × 125 × 5 mm | bis 20 g | 1,25 € |
| Kompaktbrief | 235 × 125 × 10 mm | bis 50 g | 1,80 € |
| Großbrief | 353 × 250 × 20 mm | bis 500 g | 3,30 € |
| Maxibrief | 353 × 250 × 50 mm | bis 1.000 g | 6,50 € |
Der Preis ist dabei weltweit einheitlich. Ein Brief nach Österreich kostet dasselbe wie einer nach Australien. Die Mindestmaße liegen international bei 140 × 90 Millimetern statt 100 × 70.
Porto berechnen
Maße, Gewicht und Zusatzleistung eingeben.
Quelle: Deutsche Post AG: Leistungen und Preise, Stand 01.07.2026 · Stand: 1. Juli 2026
Wie sich diese Preise zu den Inlandsentgelten verhalten und welche Grenzwerte je Format gelten, steht in der Übersicht unter Porto Brief.
Welche Zusatzleistungen gibt es ins Ausland?
Das Einschreiben kostet international 3,70 Euro Aufpreis statt 2,65 Euro im Inland, die Haftung liegt bei höchstens 30 Sonderziehungsrechten. Der Rückschein bleibt bei 2,20 Euro, wird aber in Dänemark sowie im Vereinigten Königreich einschließlich Nordirland nicht angeboten. Das Einwurf-Einschreiben gibt es international gar nicht. Die Unterschiede stehen unter Einschreiben und ihre Kosten.
Für die Zusatzleistung Wert gilt international eine andere Rechnung: 2,00 Euro je angefangene 100 Euro Wertangabe. Bargeld ist in Briefen ins Ausland unzulässig. Details unter Wertbrief.
Die vollständige Preistafel für den Auslandsversand mit allen Formaten, dem Priority-Vermerk und den Zusatzleistungen steht unter Briefporto Ausland.
Welches Format brauche ich?
Auch international entscheidet nicht das Gewicht allein, sondern die Kombination aus Maßen und Gewicht. Wo die Grenzen verlaufen und warum die Höhe der häufigste Stolperstein ist, steht unter Großbrief Maße. Was bei zu niedriger Frankierung passiert, unter Nachentgelt.
Häufige Fragen zur Zollfreigrenze
Gibt es noch eine Zollfreigrenze?
Nein. Die Einfuhrabgabenfreiheit für Sendungen bis 150 Euro ist seit dem 1. Juli 2026 vollständig entfallen. An ihre Stelle tritt ein Pauschalzoll von 3 Euro je Warenkategorie.
Wird der Pauschalzoll je Paket oder je Ware erhoben?
Je Warenkategorie, also je angemeldeter Position der Zollanmeldung. Zehn Paar Socken kosten einmal 3 Euro, drei verschiedene Warenarten kosten 9 Euro.
Fällt zusätzlich Einfuhrumsatzsteuer an?
Ja. Sie bleibt bei 19 beziehungsweise 7 Prozent und wird unabhängig vom Warenwert erhoben.
Was gilt bei Bestellungen von vor dem Stichtag?
Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Einfuhr. Wurde die Ware nach dem 1. Juli 2026 eingeführt, gilt die neue Regelung, auch wenn die Bestellung älter ist.
Darf ich Waren im Brief ins Ausland schicken?
Nein. In Briefen International sind ausschließlich Dokumente zulässig. Für Waren brauchen Sie ein Päckchen oder Paket.
Kommt noch eine weitere Gebühr?
Eine Bearbeitungsgebühr ist als Teil der EU-Zollreform spätestens ab November 2026 vorgesehen. Sie käme zusätzlich zum Pauschalzoll. Eine Höhe ist bislang nicht beziffert.
Quellen
| Angabe | Quelle | Abgerufen |
|---|---|---|
| Wegfall der Einfuhrabgabenfreiheit zum 01.07.2026, Verordnung (EU) 2026/382 des Rates vom 11.02.2026, Pauschalzoll von 3 Euro je angemeldeter Position, Anwendungsfälle IOSS und Postsendung, Regelzollsatz für übrige Sendungen bis 150 Euro | Generalzolldirektion: Wegfall der 150-Euro-Zollfreigrenze (zoll.de) | 31.08.2026 |
| Beschluss des ECOFIN-Rats vom 12.12.2025, Rechenbeispiele zu Warenkategorien, Fortbestand der Einfuhrumsatzsteuer mit 19 und 7 Prozent, Maßgeblichkeit des Einfuhrzeitpunkts, angekündigte Bearbeitungsgebühr ab November 2026 | Bundesministerium der Finanzen: Zollbefreiung für Warensendungen unter 150 Euro entfällt (bundesfinanzministerium.de) | 31.08.2026 |
| Selbstverzollung statt Servicepauschale, Abholung beim Zollamt | Generalzolldirektion: Internetbestellungen, Zoll und Steuern (zoll.de) | 31.08.2026 |
| Zulässige Inhalte in Briefen International, Portosätze und Höchstmaße international, Mindestmaße, Entgelte und Haftung für Einschreiben, Rückschein und Wert im Auslandsverkehr | Deutsche Post AG: Leistungen und Preise, Stand 01.07.2026 (PDF, dhl.de) | 31.08.2026 |
