Jede Zahl auf versandkompass.de trägt eine Quelle und ein Abrufdatum. Diese Seite erklärt, wie das entsteht — welche Quellen zugelassen sind, welche nicht, wie oft geprüft wird und was passiert, wenn sich Angaben widersprechen.
In Kürze
- Belegt wird ausschließlich aus Primärquellen, nicht aus Ratgebern anderer Anbieter
- Jede Seite endet mit einer Quellen-Tabelle inklusive Abrufdatum
- Was nicht belegt ist, wird als ungeprüft gekennzeichnet oder weggelassen
- Preisdaten werden quartalsweise und anlassbezogen geprüft
- Rechtsfragen werden mit Fundstelle eingeordnet, nicht auf Einzelfälle angewendet
- Korrekturen werden mit neuem Stand-Datum ausgewiesen
Welche Quellen wir verwenden
| Bereich | Quelle |
|---|---|
| Preise, Maße, Fristen, Bedingungen | Deutsche Post AG, Broschüre „Leistungen und Preise“ sowie die Produkt- und Kundenservice-Seiten auf deutschepost.de |
| Angekündigte Änderungen | Mitteilungen der Deutschen Post AG und der DHL Group |
| Entgeltgenehmigungen | Bundesnetzagentur |
| Zoll und Einfuhr | Generalzolldirektion und Bundesministerium der Finanzen |
| Rechtsprechung | Veröffentlichungen der Gerichte selbst, mit Aktenzeichen und ECLI |
| Gesetze und Verordnungen | amtliche Fassungen, bei EU-Recht das Amtsblatt |
Welche Quellen ausgeschlossen sind
Ratgeberseiten anderer Anbieter sind für uns kein Beleg — auch dann nicht, wenn ihre Zahlen stimmen. Der Grund ist einfach: Wer aus zweiter Hand abschreibt, übernimmt auch die Fehler und merkt es nicht.
Konkret heißt das dreierlei. Wir übernehmen keine Werte aus Wettbewerber-Ratgebern. Wir setzen dorthin keine Empfehlungslinks. Und wir verwenden sie nicht als Textvorlage.
Ein Beispiel aus der Praxis: Für die Chronologie der abgeschafften Büchersendung fanden sich nur Sekundärquellen. Statt eine Jahreszahl aus zweiter Hand zu übernehmen, steht auf der Seite zur Büchersendung ein Hinweis, dass dafür keine Primärquelle vorliegt. Belegt ist dort nur der heutige Stand.
Wie wir mit ungeprüften Angaben umgehen
Eine Zahl ohne Primärquelle wird als ungeprüft gekennzeichnet, oder sie steht nicht auf der Seite. Wir formulieren nichts plausibel, was wir nicht belegen können.
Dasselbe gilt für eigene Überschlagsrechnungen. Wenn auf einer Seite steht, dass etwa drei Blatt Papier in einen Standardbrief passen, ist das eine Rechnung aus üblichen Papier- und Umschlaggewichten — keine Angabe der Deutschen Post. Solche Stellen sind im Text als Überschlag gekennzeichnet, weil eine gerechnete Zahl sonst aussieht wie eine belegte.
Was wir tun, wenn Quellen sich widersprechen
Widersprüche werden benannt, nicht geglättet. Wenn eine Produktseite etwas anderes sagt als das Preisverzeichnis, steht beides mit Fundstelle da, und die genauere Quelle gewinnt — im Zweifel das Preis- und Leistungsverzeichnis, weil es die vertragliche Grundlage ist.
Wenn eine Angabe angekündigt, aber noch nicht beziffert ist, sagen wir das. Zur Bearbeitungsgebühr bei Einfuhren steht auf der Zoll-Seite deshalb, dass sie ab November 2026 vorgesehen ist und dass keine Höhe vorliegt. Angekündigt ja, beziffert nein.
Wie oft wir prüfen
| Anlass | Rhythmus |
|---|---|
| Preisdaten gegen das aktuelle Verzeichnis | quartalsweise |
| Angekündigte Änderungen | anlassbezogen, sobald veröffentlicht |
| Rechtsprechung in laufenden Themen | anlassbezogen |
| Vollständige Durchsicht aller Seiten | jährlich |
Zwei Termine stehen derzeit fest im Kalender. Zum 1. Januar 2027 ändern sich die Formatgrenzen für Groß- und Maxibrief; die betroffenen Seiten weisen beide Stände aus, und die Rechner schalten am Stichtag selbst um. Und die Entgelte für 2027 waren zuletzt nicht veröffentlicht — sobald sie es sind, werden alle Preisangaben nachgezogen.
Wie die Rechner arbeiten
Die Rechner für Format, Porto und Einschreiben greifen auf eine einzige Datei mit Preisdaten zu. Sie enthält die Werte, die Quelle und das Stand-Datum, dazu zwei Gültigkeitsstände — den bis 31. Dezember 2026 und den ab 1. Januar 2027. Welcher gilt, entscheidet das Datum.
Ein Wächter gehört dazu: Ist der hinterlegte Datenstand überfällig, zeigt der Rechner an der Zahl einen Hinweis, statt sie kommentarlos auszugeben. Ihre Eingaben verlassen dabei nie Ihren Browser — Maße, Gewichte und Ergebnisse werden weder übertragen noch gespeichert.
Was wir bei Rechtsfragen tun und was nicht
Fragen zum Zugang von Kündigungen, Widerrufen oder Mahnungen ordnen wir mit Fundstelle ein. Zulässig ist für uns: Aktenzeichen und Kernaussage einer Entscheidung nennen, den Streitstand benennen, offene Fragen als offen kennzeichnen.
Unzulässig ist jeder Satz, der Ihnen sagt, was Sie in Ihrem Fall tun sollen. Wo ein Gericht etwas offengelassen hat, bleibt es auch bei uns offen. Ein Beispiel steht unter Anscheinsbeweis beim Einwurf-Einschreiben: Das Bundesarbeitsgericht hat für das heutige Scan-Verfahren entschieden und für das frühere Verfahren ausdrücklich nicht — und genau so steht es dort.
Einsatz künstlicher Intelligenz
Bei der Erstellung von Texten setzen wir KI-Systeme ein, insbesondere zur Strukturierung, Formulierung und Recherchevorbereitung. Beitragsbilder werden teilweise KI-generiert.
Was dabei nicht passiert: Keine Zahl stammt aus einem Sprachmodell. Jeder Wert wird gegen die genannte Primärquelle geprüft, bevor er auf die Seite kommt. Rechner und Tabellen geben ausschließlich Werte aus der hinterlegten Datei wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt bei einer Person, nicht bei einem Werkzeug — Einzelheiten im Impressum und auf der Autorenseite.
Korrekturen
Wenn Sie einen Fehler finden, schreiben Sie an team@versandkompass.de. Korrekturen werden auf der betroffenen Seite vorgenommen und mit neuem Stand-Datum ausgewiesen. Bei wesentlichen Änderungen an einer Aussage vermerken wir, was geändert wurde.
Was diese Seite nicht leistet
Keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung. Keine Sendungsverfolgung. Keine Vermittlung von Versandleistungen — wir sind kein Postdienstleister und stehen in keiner geschäftlichen Verbindung zur Deutsche Post AG oder zur DHL Group.
Verbindlich sind ausschließlich die jeweils gültigen Angaben und Bedingungen des Anbieters. Wir geben wieder, was zum genannten Abrufdatum in der genannten Quelle stand.