Eine Blindensendung kostet bei der Deutschen Post 0,00 Euro — national wie international. Die Portofreiheit ist allerdings an Bedingungen geknüpft, die enger sind als bei jedem anderen Briefprodukt: Die Umhüllung darf nicht verschlossen sein, der Vermerk muss an einer bestimmten Stelle stehen, und der zulässige Inhalt ist genau definiert.
Das Wichtigste in Kürze
- 0,00 € national und international
- Höchstmaße 353 × 250 × 50 mm, bis 1.000 g
- Die Umhüllung darf nicht verschlossen sein
- Vermerk „Blindensendung/Cécogramme“ oberhalb der Anschrift, oben rechts
- Zustellung in der Regel am übernächsten Werktag
- Zusatzleistungen wie Einschreiben sind buchbar und kosten nur den Aufpreis
Was gilt als Blindensendung?
Die Deutsche Post nennt drei Gruppen:
Schriftstücke in Blindenschrift. Diese darf jede Person versenden, ohne weitere Voraussetzung.
Tonaufzeichnungen und sonstige Datenträger für Blinde, sofern Absender oder Empfänger eine amtlich anerkannte Blindenorganisation ist oder der Versand in deren Auftrag erfolgt.
Papiere für die Aufnahme von Blindenschrift, wenn sie von einer anerkannten Blindenorganisation an Blinde versandt werden.
Der Unterschied ist wichtig: Nur bei reiner Blindenschrift darf jeder versenden. Bei Hörbüchern, USB-Sticks oder unbeschriebenem Braille-Papier muss eine anerkannte Blindenorganisation beteiligt sein — als Absender, als Empfänger oder als Auftraggeber.
Welche Maße und Gewichte gelten?
| Wert | Minimum | Maximum |
|---|---|---|
| Länge | 100 mm | 353 mm |
| Breite | 70 mm | 250 mm |
| Höhe | — | 50 mm |
| Gewicht | — | 1.000 g |
Das entspricht den Maßen des Maxibriefs und der Warensendung. Für schwerere Sendungen gibt es die Variante Blindensendung Schwer, bei der allerdings keine Zusatzleistungen buchbar sind.
Warum darf die Umhüllung nicht verschlossen sein?
Damit die Deutsche Post prüfen kann, ob die Voraussetzungen für die Portofreiheit vorliegen. Eine verschlossene Sendung ließe sich nicht kontrollieren — und eine kostenlose Beförderung ohne Prüfmöglichkeit wäre offen für Missbrauch.
Praktisch heißt das: Klappe einstecken statt zukleben, oder eine Umhüllung wählen, die sich ohne Beschädigung öffnen lässt. Dieselbe Logik gilt bei der Warensendung, wo die Deutsche Post ausdrücklich das Recht hat, zur Prüfung der tariflichen Voraussetzungen zu öffnen.
Wo muss der Vermerk stehen?
Oberhalb der Anschrift, und zwar in der rechten oberen Ecke der Aufschriftseite: „Blindensendung/Cécogramme“.
Die Position ist keine Formalie. Sie ist die einzige Stelle, an der die Sortierung erkennt, dass es sich um eine entgeltfreie Sendung handelt. Fehlt der Vermerk oder steht er woanders, wird die Sendung nach dem regulären Briefporto bewertet — bei 900 Gramm also als Maxibrief für 2,90 Euro.
Zum Vergleich: Der Vermerk „Warensendung“ gehört ebenfalls oberhalb der Anschrift, aber ohne die Festlegung auf die rechte Ecke. Wo sonst was hingehört, steht unter Brief beschriften.
Kann ich Zusatzleistungen dazubuchen?
Ja, und das ist der günstigste Nachweis im ganzen Tarif. Weil das Beförderungsentgelt bei null liegt, zahlen Sie nur den Aufpreis der Zusatzleistung.
| Variante | Beförderung | Zusatzleistung | Gesamt |
|---|---|---|---|
| ohne Nachweis | 0,00 € | — | 0,00 € |
| mit Einwurf-Einschreiben | 0,00 € | 2,35 € | 2,35 € |
| mit Einschreiben | 0,00 € | 2,65 € | 2,65 € |
Eine Ausnahme gilt für die Variante Blindensendung Schwer ab 1.000 Gramm: Dort sind keine Zusatzleistungen möglich. Welche Nachweisart was belegt, steht unter Einschreiben-Kosten.
Wie lange dauert die Zustellung?
In der Regel bis zum übernächsten Werktag nach der Einlieferung — also genauso schnell wie ein gewöhnlicher Brief und schneller als die Warensendung mit vier Werktagen. Die Portofreiheit kostet keine Zeit.
Mit Einschreiben verkürzt sich die Zustellung wie bei allen Briefsendungen in der Regel auf den nächsten Werktag. Die gesetzlichen Vorgaben dazu stehen unter Wie lange braucht ein Brief.
Was gilt bei Nachsendung und Lagerung?
Hier greifen zwei Einschränkungen, die nur die schwere Variante betreffen. Blindensendung Schwer ist sowohl von der Nachsendung als auch vom Lagerservice ausgeschlossen — national wie international.
Die reguläre Blindensendung bis 1.000 Gramm ist davon nicht betroffen. Was sonst vom Nachsendeauftrag ausgenommen ist, steht dort im Einzelnen.
Was international gilt
Die Entgeltfreiheit gilt auch für Sendungen ins Ausland. Der Vermerk lautet dort in der zweisprachigen Form „Blindensendung/Cécogramme“ — das französische Wort ist die im Weltpostverkehr gebräuchliche Bezeichnung und deshalb Teil des Vermerks, nicht bloß eine Übersetzung.
Die Vermerke bei internationalen Sendungen gehören grundsätzlich in die linke obere Ecke. Beim Blindensendungs-Vermerk gilt jedoch die abweichende Vorgabe der rechten oberen Ecke, weil er über das Entgelt entscheidet und nicht über die Behandlung.
Was sonst beim Auslandsversand zu beachten ist — Beschränkung auf Dokumente, abweichende Mindestmaße, Priority-Vermerk — steht unter Briefporto Ausland.
Warum es diese Regelung gibt
Blindenschrift braucht Platz. Ein Buch in Braille umfasst ein Vielfaches der Seiten der Schwarzschrift-Ausgabe und wiegt entsprechend mehr. Ohne Entgeltfreiheit wäre der Versand von Braille-Material für Betroffene und Blindenorganisationen unverhältnismäßig teuer.
Deshalb die enge Definition und die Prüfmöglichkeit durch die offene Umhüllung: Die Portofreiheit ist eine Ausnahme mit einem klaren Zweck, und die Bedingungen sichern diesen Zweck ab.
Häufige Fragen zur Blindensendung
Was kostet eine Blindensendung?
Nichts. Sie ist national und international entgeltfrei.
Darf jeder eine Blindensendung verschicken?
Nur bei reiner Blindenschrift. Bei Tonaufzeichnungen, Datenträgern und Braille-Papier muss eine amtlich anerkannte Blindenorganisation als Absender, Empfänger oder Auftraggeber beteiligt sein.
Muss die Sendung offen sein?
Ja. Die Umhüllung darf nicht verschlossen sein, damit die Voraussetzungen geprüft werden können.
Wo kommt der Vermerk hin?
Oberhalb der Anschrift in die rechte obere Ecke: „Blindensendung/Cécogramme“.
Kann ich ein Einschreiben dazubuchen?
Ja, dann zahlen Sie nur den Aufpreis von 2,35 oder 2,65 Euro. Bei Blindensendung Schwer sind Zusatzleistungen dagegen nicht möglich.
Wie schwer darf sie sein?
Bis 1.000 Gramm bei Höchstmaßen von 353 × 250 × 50 mm. Darüber gilt die Variante Blindensendung Schwer.
Quellen
| Angabe | Quelle | Abgerufen |
|---|---|---|
| Entgeltfreiheit national und international, Definition der drei zulässigen Inhaltsgruppen, Versand reiner Blindenschrift durch jede Person, Beteiligung anerkannter Blindenorganisationen bei Datenträgern und Braille-Papier, unverschlossene Umhüllung, Vermerk „Blindensendung/Cécogramme“ oberhalb der Anschrift in der rechten oberen Ecke, Mindest- und Höchstmaße, Gewichtsgrenze, Zustellung am übernächsten Werktag, Buchbarkeit von Zusatzleistungen und deren Ausschluss bei Blindensendung Schwer, Ausschluss von Blindensendung Schwer bei Nachsende- und Lagerservice | Deutsche Post AG: Leistungen und Preise, Stand 01.07.2026 (PDF, dhl.de) | 31.08.2026 |
