Nachnahme gibt es bei der Deutschen Post nur noch für DHL Pakete. Für Briefsendungen jeder Art — Standardbrief, Großbrief, Maxibrief, Warensendung — ist der Service nicht verfügbar. Wer Geld gegen Ware tauschen will, braucht also ein Paket, und selbst dort gelten Bedingungen, die man vorher kennen sollte.
Das Wichtigste in Kürze
- Nur für DHL Pakete, nicht für Briefe und nicht für Päckchen
- Höchstbetrag 3.500 Euro, in der Regel in bar eingezogen
- Bei Zahlungsverweigerung gilt das Paket als unzustellbar
- Das Entgelt fällt auch dann an, wenn kein Geld eingezogen wird
- Das Beförderungsentgelt wird umsatzsteuerpflichtig
- Vom Nachsende- und Lagerservice ausgeschlossen
Warum es für Briefe keine Nachnahme gibt
Das Preis- und Leistungsverzeichnis führt Nachnahme ausschließlich unter den Services für Paket und Päckchen, und dort in der Praxis nur für das Paket. In der Aufstellung der Zusatzleistungen zum Brief — Einschreiben, Rückschein, Wert, Eigenhändig — kommt sie nicht vor.
Für den Briefversand heißt das: Es gibt keinen Weg, die Zustellung an eine Zahlung zu koppeln. Wer eine Ware gegen Geld übergeben will und beim Brief bleiben muss, hat dieses Werkzeug nicht.
Was es beim Brief stattdessen gibt, sind Nachweise über die Zustellung — nicht über eine Zahlung. Der Vergleich steht unter Einschreiben-Kosten.
Wie funktioniert die Nachnahme beim Paket?
Der Empfänger erhält das Paket erst nach Bezahlung des angegebenen Betrags. Das Geld wird in der Regel in bar eingezogen und anschließend auf das vom Absender angegebene Konto überwiesen.
| Merkmal | Regelung |
|---|---|
| Verfügbar für | DHL Paket |
| Höchstbetrag | 3.500 € |
| Einzug | in der Regel bar |
| Auszahlung | Überweisung auf das angegebene Konto |
| Bei Verweigerung | Paket gilt als unzustellbar, geht zurück |
Das teuerste Detail
Das Entgelt ist auch dann zu bezahlen, wenn der Empfänger die Zahlung verweigert — und in anderen Fällen, in denen der Betrag aus Gründen nicht eingezogen werden kann, die die Deutsche Post nicht zu vertreten hat.
Für den Absender bedeutet das ein doppeltes Risiko: Er zahlt den Hinweg, das Nachnahme-Entgelt und den Rückweg, und hat die Ware wieder da. Bei einem verweigerten Paket ist die Nachnahme also der teuerste aller Ausgänge.
Hinzu kommt eine steuerliche Folge: Bei Zubuchung des Services wird das Beförderungsentgelt von Paketen bis 20 Kilogramm umsatzsteuerpflichtig und erhöht sich um die gesetzliche Umsatzsteuer.
Was der Empfänger wissen sollte
Aus Empfängersicht ist der Ablauf unbequemer, als er klingt. Der Betrag wird in der Regel bar verlangt — wer nicht passend zahlen kann, bekommt die Sendung nicht.
Ein Prüfrecht vor der Zahlung gibt es nicht: Ausgehändigt wird erst nach Bezahlung, geöffnet wird danach. Wer den Inhalt für falsch oder beschädigt hält, muss die Annahme also vorher verweigern — dann geht die Sendung zurück und die Klärung läuft zwischen Absender und Empfänger, nicht über die Deutsche Post.
Und der Betrag steht fest. Eine Teilzahlung oder Verhandlung an der Haustür ist nicht vorgesehen.
Was gilt beim Empfangen?
Zwei Ausschlüsse sind wichtig, wenn Sie ein Nachnahme-Paket erwarten und nicht da sind.
Der Lagerservice nimmt Nachnahme-Sendungen ausdrücklich nicht auf. Und Pakete werden generell nicht gelagert, sondern bei erfolgloser Zustellung eine Woche in der Filiale aufbewahrt.
Der Nachsendeservice erfasst Pakete seit dem 1. Juli 2024 ohnehin nicht mehr. Ein Nachnahme-Paket an die alte Adresse geht also an den Absender zurück — mit den Kosten, die oben stehen.
Was beim Versand ins Ausland gilt
Für Auslandssendungen führt das Preis- und Leistungsverzeichnis den Service nicht auf. Wer ins Ausland verkauft, kann die Zustellung dort also nicht an eine Zahlung koppeln — unabhängig von Format und Gewicht.
Hinzu kommt, dass beim Empfänger ohnehin Einfuhrabgaben anfallen können, die er selbst trägt. Zwei Zahlungen an der Haustür, eine an den Zoll und eine an den Absender, wären auch praktisch kaum zu handhaben. Was bei der Einfuhr anfällt, steht unter Einfuhrumsatzsteuer.
Welche Alternativen gibt es?
Für den Briefversand bleibt nur, die Zahlung vom Versand zu trennen: Vorkasse, Rechnung oder eine Zahlungsart, die außerhalb der Postbeziehung läuft. Ein Nachweis über die Zustellung lässt sich davon unabhängig buchen.
| Ziel | Beim Brief möglich |
|---|---|
| Zahlung bei Zustellung | nein |
| Nachweis der Zustellung | ja, über Einschreiben |
| Absicherung des Werts | ja, über Wert, bis 500 € |
| Sendungsverfolgung | ja, bei Einschreiben enthalten |
Warum das Verfahren an Bedeutung verliert
Zwei Entwicklungen arbeiten dagegen. Erstens die Bargeldbindung: Der Betrag wird in der Regel bar eingezogen, was voraussetzt, dass der Empfänger passend zu Hause vorbereitet ist. Zweitens die Rückabwicklung — sie ist für den Absender teurer als jede andere Zustellstörung.
Im Versandhandel haben Vorkasse, Rechnung und Zahlungsdienstleister das Verfahren weitgehend abgelöst. Was bleibt, sind Fälle mit persönlicher Übergabe und ohne Vertrauensvorschuss auf beiden Seiten — Verkäufe zwischen Privatleuten etwa.
Für Briefsendungen stellt sich die Frage ohnehin nicht mehr. Wer eine Ware im Briefformat gegen Zahlung übergeben will, muss auf ein Paket wechseln und damit auf ein anderes Preisniveau: Ein Päckchen beginnt bei 4,19 Euro, ein Maxibrief kostet 2,90 Euro.
Häufige Fragen zur Nachnahme
Gibt es Nachnahme für Briefe?
Nein. Die Deutsche Post führt den Service nur für DHL Pakete.
Wie hoch darf der Betrag sein?
Höchstens 3.500 Euro. Er wird in der Regel in bar eingezogen.
Was passiert, wenn der Empfänger nicht zahlt?
Das Paket gilt als unzustellbar und wird an den Absender zurückgesandt. Das Nachnahme-Entgelt bleibt trotzdem fällig.
Wird das Geld überwiesen?
Ja, der eingezogene Betrag wird auf das angegebene Konto überwiesen.
Wird ein solches Paket gelagert oder nachgesendet?
Nein. Diese Sendungen sind vom Lagerservice ausgeschlossen, und Pakete werden seit Juli 2024 nicht mehr nachgesendet.
Ändert sich am Preis etwas?
Ja. Bei Zubuchung wird das Beförderungsentgelt von Paketen bis 20 Kilogramm umsatzsteuerpflichtig.
Quellen
| Angabe | Quelle | Abgerufen |
|---|---|---|
| Nachnahme als Service für DHL Paket, Ablauf mit Zahlung vor Aushändigung, Höchstbetrag von 3.500 Euro, Bareinzug und Überweisung auf das angegebene Konto, Unzustellbarkeit und Rücksendung bei Zahlungsverweigerung, Fälligkeit des Entgelts auch ohne Einzug, Umsatzsteuerpflicht des Beförderungsentgelts bis 20 Kilogramm, Zusatzleistungen zum Brief ohne Nachnahme, Ausschluss vom Lagerservice | Deutsche Post AG: Leistungen und Preise, Stand 01.07.2026 (PDF, dhl.de) | 31.08.2026 |
| Wegfall der Paketnachsendung zum 01.07.2024, einwöchige Aufbewahrung von Paketen in der Filiale | Deutsche Post AG, Kundenservice: Häufige Fragen zum Nachsendeservice (deutschepost.de) | 01.09.2026 |
