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Zoll

Einfuhrumsatzsteuer: 19 Prozent ab dem ersten Euro

Einfuhrumsatzsteuer und Pauschalzoll bei Bestellungen aus Nicht-EU-Staaten
Was bei der Einfuhr anfällt

Lesezeit: 7 Minuten · Stand: 5. September 2026

Die Einfuhrumsatzsteuer fällt bei Sendungen aus Nicht-EU-Staaten ab dem ersten Euro an — es gibt keine Freigrenze. Der Satz beträgt 19 Prozent, bei ermäßigten Waren 7 Prozent. Seit dem 1. Juli 2026 kommt bei Sendungen bis 150 Euro zusätzlich ein Pauschalzoll von 3 Euro je Warenkategorie hinzu.

Das Wichtigste in Kürze

  • 19 Prozent, bei ermäßigten Waren 7 Prozent
  • Keine Freigrenze — sie ist zum 1. Juli 2021 entfallen
  • Dazu 3 Euro Pauschalzoll je Warenkategorie bei Sendungen bis 150 Euro
  • Über 150 Euro gilt weiterhin der tarifliche Zollsatz
  • Kurier- und Paketdienste erheben zusätzlich eine eigene Servicepauschale
  • Bei kleinen Bestellungen übersteigen die Abgaben oft den Warenwert

Wie wird die Einfuhrumsatzsteuer berechnet?

Sie entspricht der Umsatzsteuer im Inland und beträgt 19 Prozent, bei ermäßigt besteuerten Waren wie Büchern 7 Prozent. Bemessungsgrundlage ist nicht der reine Warenwert, sondern der Wert einschließlich der zu erhebenden Abgaben und der Beförderungskosten bis zur Grenze.

Anders als beim Zoll gibt es keine Bagatellgrenze. Die frühere Freigrenze von 22 Euro ist zum 1. Juli 2021 entfallen — seither wird ab dem ersten Euro erhoben.

Was kommt seit Juli 2026 dazu?

Die Einfuhrabgabenfreiheit für Sendungen unter 150 Euro ist zum 1. Juli 2026 entfallen. An ihre Stelle tritt ein pauschaler Zoll von 3 Euro je Warenkategorie in einer Sendung — nicht je Sendung und nicht je Stück.

Warenwert Zoll Einfuhrumsatzsteuer
bis 150 € 3 € je Warenkategorie 19 % oder 7 %
über 150 € tariflicher Zollsatz 19 % oder 7 %

Der Pauschalzoll gilt in zwei Fällen: wenn die Einfuhr über das Import-One-Stop-Shop-Verfahren von der Mehrwertsteuer befreit ist, oder wenn es sich um eine Postsendung handelt. Für alle übrigen Sendungen bis 150 Euro wird nach dem Regelzollsatz erhoben. Die Einzelheiten stehen unter Zollfreigrenze.

Ein Rechenbeispiel

Eine Bestellung aus einem Nicht-EU-Staat, eine Warenkategorie, Warenwert 20 Euro, Versandkosten 5 Euro:

Position Betrag
Warenwert 20,00 €
Versandkosten 5,00 €
Pauschalzoll, eine Kategorie 3,00 €
Bemessungsgrundlage 28,00 €
Einfuhrumsatzsteuer 19 Prozent 5,32 €
Abgaben gesamt 8,32 €
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Diese Rechnung ist ein Beispiel auf Grundlage der genannten Sätze, keine Auskunft der Zollverwaltung für Ihren Fall. Die tatsächliche Bemessungsgrundlage kann abweichen, etwa bei mehreren Warenkategorien oder ermäßigten Sätzen. Verbindlich ist allein die Festsetzung durch den Zoll.

Nicht enthalten ist die Servicepauschale des Kurier- oder Paketdienstes für die Zollanmeldung. Deren Höhe legt der jeweilige Dienstleister fest; sie ist keine staatliche Abgabe.

Wann übersteigen die Abgaben den Warenwert?

Schneller, als man denkt. Bei einer Bestellung über 7 Euro mit einer Warenkategorie fallen 3 Euro Pauschalzoll und rund 1,33 Euro Einfuhrumsatzsteuer an — zusammen mehr als 60 Prozent des Warenwerts, noch ohne Servicepauschale.

Mehrere Warenkategorien verschärfen das: Zehn Paar Socken kosten einmalig 3 Euro Pauschalzoll, zehn Paar Socken zusammen mit zwei Kabelbindern und vier Hosen dagegen 9 Euro.

Wer erhebt die Einfuhrumsatzsteuer?

Der Zoll setzt sie fest, eingezogen wird sie in der Regel über den Beförderer. Kurier- und Paketdienste melden die Sendung an und legen die Abgaben aus; bei der Zustellung werden sie zusammen mit der eigenen Servicepauschale eingefordert.

Wer die Servicepauschale vermeiden will, kann die Sendung selbst anmelden. Sie wird dann nicht zugestellt, sondern muss beim zuständigen Zollamt abgeholt werden.

Was ist mit dem Versand in die Gegenrichtung?

Die Einfuhrumsatzsteuer betrifft das, was nach Deutschland hereinkommt. Beim Versand aus Deutschland hinaus entstehen Abgaben im Bestimmungsland, nach dortigem Recht und zulasten des Empfängers.

Für Briefe gilt ohnehin eine engere Regel: In Briefen ins Ausland sind ausschließlich Dokumente zulässig, Waren gehören ins Päckchen oder Paket. Die Preise dafür stehen unter Briefporto Ausland und Porto Päckchen.

Was ändert sich als Nächstes?

Eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr ist als weiterer Bestandteil der EU-Zollreform spätestens ab November 2026 vorgesehen. Sie käme zum Pauschalzoll hinzu.

Eine Höhe ist bislang nicht beziffert. Sobald eine amtliche Zahl vorliegt, steht sie an dieser Stelle — angekündigt ja, beziffert nein.

Was Sie vor der Bestellung wissen sollten

Drei Dinge entscheiden darüber, ob eine Bestellung aus einem Nicht-EU-Staat sich rechnet.

Der ausgewiesene Preis ist selten der Endpreis. Ob Steuer und Zoll bereits enthalten sind, hängt davon ab, ob der Händler am Import-One-Stop-Shop-Verfahren teilnimmt. Tut er das, ist die Einfuhrumsatzsteuer im Kaufpreis enthalten und wird nicht erneut erhoben. Tut er es nicht, kommt sie bei der Zustellung obendrauf.

Die Zahl der Warenkategorien zählt, nicht die Stückzahl. Wer drei verschiedene Artikel in einer Sendung bestellt, zahlt dreimal Pauschalzoll. Wer zehn gleiche Artikel bestellt, einmal.

Die Servicepauschale ist der unsichtbare Posten. Sie steht in keiner Bestellbestätigung und wird erst bei der Zustellung fällig.

Häufige Fragen zur Einfuhrumsatzsteuer

Ab welchem Betrag fällt Einfuhrumsatzsteuer an?

Ab dem ersten Euro. Eine Freigrenze gibt es seit dem 1. Juli 2021 nicht mehr.

Wie hoch ist der Satz?

19 Prozent, bei ermäßigt besteuerten Waren 7 Prozent — dieselben Sätze wie bei der Umsatzsteuer im Inland.

Wird auch auf die Versandkosten Steuer erhoben?

Ja. Bemessungsgrundlage ist der Warenwert einschließlich der zu erhebenden Abgaben und der Beförderungskosten bis zur Grenze.

Kommt zusätzlich Zoll dazu?

Bei Sendungen bis 150 Euro ein Pauschalzoll von 3 Euro je Warenkategorie, darüber der tarifliche Zollsatz.

Was ist die Servicepauschale?

Ein Entgelt des Kurier- oder Paketdienstes für die Zollanmeldung. Es ist keine staatliche Abgabe und lässt sich vermeiden, indem Sie selbst anmelden und die Sendung beim Zollamt abholen.

Gilt das auch innerhalb der EU?

Nein. Einfuhrabgaben fallen nur bei Sendungen aus Nicht-EU-Staaten an.

Quellen

Angabe Quelle Abgerufen
Wegfall der Einfuhrabgabenfreiheit zum 01.07.2026, Pauschalzoll von 3 Euro je angemeldeter Position, Anwendungsfälle IOSS und Postsendung, Regelzollsatz für übrige Sendungen bis 150 Euro, tariflicher Zollsatz über 150 Euro Generalzolldirektion: Wegfall der 150-Euro-Zollfreigrenze (zoll.de) 31.08.2026
Fortbestand der Einfuhrumsatzsteuer mit 19 und 7 Prozent, Rechenbeispiele zu Warenkategorien, angekündigte Bearbeitungsgebühr ab November 2026 Bundesministerium der Finanzen: Zollbefreiung für Warensendungen unter 150 Euro entfällt (bundesfinanzministerium.de) 31.08.2026
Selbstverzollung statt Servicepauschale, Abholung beim Zollamt, Wegfall der 22-Euro-Freigrenze bei der Einfuhrumsatzsteuer Generalzolldirektion: Internetbestellungen, Zoll und Steuern (zoll.de) 31.08.2026